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Neuregelungen bei den geringfügig Beschäftigten ab dem 01.01.04 | |||||||||||
Mit der Umsetzung der Hartz-Vorschläge in Gesetzesform ist die geringfügige Beschäftigung (Minijobs) neu geregelt worden. Die Verdienstgrenze der Minijobs wurde von € 325,00 auf € 400,00 angehoben. Der ArbG soll bei Minijobs eine Abgabenpauschale von 25% entrichten. Minijobs im Haushalt werden mit 12% pauschalen Abgaben noch weniger belastet. Mit freundlicher Genehmigung ver.di e.V. Bundesverwaltung Judith Kerschbaumer
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