Das Rentenreformpaket 2004
 

Damit die gesetzliche Rentenversicherung (gRV) als wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland finanzierbar bleibt, hat die Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket entwickelt. Neben der Verabschiedung von kurzfristigen finanzwirksamen Maßnahmen für einen stabilen Beitragssatz (2. und 3. SGB VI-Änderungsgesetz) sind mittel- und langfristige Maßnahmen (Reformpläne 2005) zur nachhaltigen Sicherung der Finanzierungsgrundlagen der gRV z.Zt. in Abstimmung. Des Weiteren soll die einkommenssteuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes neu geregelt werden (Private Altersvorsorge).

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