Betrieblicher Arbeits und Gesundheitsschutz
 

Sicherheit und Gesundheit bedeuten nicht nur physisches, sondern auch soziales und psychisches Wohlbefinden. Basierend auf dem vom Deutschen Bundestag 1996 beschlossenen Arbeitsschutzgesetz, welches die EG-Rahmenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt, schützt der Gesetzgeber die Gesundheit und das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zudem gehört die Gewährleistung der Arbeitssicherheit zu den verantwortungsvollsten Aufgaben und damit zur Ressourcenplanung eines Unternehmens. Denn Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor, von dem alle profitieren. Nur gesunde Arbeitsbedingungen steigern die Leistungsbereitschaft, fördern Innovationen und sichern letztendlich durch motiviertes und effizientes Arbeiten den Unternehmenserfolg.